Carl Risch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,, Essen, (Berliner Platz 6-8, 45127 Essen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Carl Risch Verwaltungsgesellschaft mbH am 08.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Carl Risch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,, Essen, (Berliner Platz 6-8, 45127 Essen).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Carl Risch Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Essen (AG Essen, HRB 186) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Risch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,, Essen (Berliner Platz 6-8, 45127 Essen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bochmann, Tankred, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒.
Carl Risch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,, Essen (Berliner Platz 6-8, 45127 Essen). Die Niederrheinische Bau- und Mineralstoffe GmbH, Neukirchen-Vluyn, (AG Kleve - HRB 5272 -) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26. August 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Risch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,, Essen (Berliner Platz 6-8, 45127 Essen). Prokura erloschen: Pauke, Heribert.