HRA 20147: Carl Schlieper e.K., Solingen (Burger Landstr., 42659 Solingen). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
HRA 20147: Carl Schlieper e.K., Solingen (Burger Landstr., 42659 Solingen). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Carl Schlieper GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Solingen (Am Ueling 9 B, 42859 Remscheid). Einzelkaufmann. Carl Schlieper e.K. Nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: ATLANTICA Gesellschaft mit beschränkter Haftung Industrial Products, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HR B 15376). Nunmehr: Inhaber: Schlieper, Hanspeter, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Hanspeter Schlieper, Remscheid, * ‒.‒.‒‒ ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.
Carl Schlieper GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Solingen (Am Ueling 9 B, 42859 Remscheid). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2007 mit der ATLANTICA Gesellschaft mit beschränkter Haftung Industrial Products mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 15376) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.