Carl Speer Kraftverkehr GmbH, Wuppertal (Ehrenhainstr. 58 g, 42329 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SE-LA-TRANS Speditionsgesellschaft für See- und Landtransporte mbH am 22.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Carl Speer Kraftverkehr GmbH, Wuppertal (Ehrenhainstr. 58 g, 42329 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.05.2005 mit der SE-LA-TRANS Speditionsgesellschaft für See- und Landtransport GmbH mit Sitz in Kyritz (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6157) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Speer Kraftverkehr GmbH, Wuppertal (Ehrenhainstr. 58 g, 42329 Wuppertal). Aufgehoben: Carl Speer Kraftverkehr GmbH Zweigniederlassung Sprockhövel, Sprockhövel (Amtsgericht Hattingen HRB 1222).
Carl Speer Kraftverkehr GmbH, Wuppertal (Ehrenhainstr. 58 g, 42329 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2004 hat § 3 (Stammkapital) Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages aufgehoben. Der mit der Carl Speer & Co.KG, Sprockhövel (Amtsgericht Essen, HRA 7690) -vormals: Carl Speer & Co., Witten (Amtsgericht Witten, HRA 1079)- am 03.03.1997 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.12.2004 zum 31.12.2004 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.