Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Vehn, Marius, Barßel, * ‒.‒.‒‒
Vehn, Christian, Barßel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.11.2023
Götze |
HRA 207426: Carl-Heinz Vehn GmbH & Co. KG, Barßel, Drei Brücken, Hauptstraße 31, 26676 Barßel. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.12.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 207426: Carl-Heinz Vehn GmbH & Co. KG, Barßel, Drei Brücken, Hauptstraße 31, 26676 Barßel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von der Inhaberin Ruthilde Vehn unter der Firma Carl-Heinz Vehn e.K. in Barßel (HRA 150227) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 207426: Carl-Heinz Vehn GmbH & Co. KG, Barßel, Drei Brücken, Hauptstraße 31, 26676 Barßel. (Mineralölhandel, Hygienehandel, Kfz-Werkstatt mit Reparatur aller Hersteller, Tankstellen mit Shopbetrieb sowie Vermietung von Nutzfahrzeugen und Kfz nebst Anhängern). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Drei Brücken, Hauptstraße 31, 26676 Barßel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Carl-Heinz Vehn Verwaltungsgesellschaft mbH, Barßel (Amtsgericht Oldenburg HRB 217535), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.