Carnehl Fahrzeugbau Wittstock GmbH & Co. KG, Wittstock, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, 16909 Wittstock. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungsvertrages vom 30.07.2009 alle Vermögensgegenstände des Einzelunternehmens Heinrich Carnehl Fahrzeugbau e.K. mit Sitz in Wittstock (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1107 NP) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Neuruppin
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