HRB 101685: Caro Penta GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 4-6, 22761 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Tanaka, Hideki, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Caro Penta GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 4-6, 22761 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CARO International GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 70637) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Büro und Co.!" Bürobedarf Mecklenburg GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 4-6, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Caro Penta GmbH.
"Büro und Co.!" Bürobedarf Mecklenburg GmbH, Hamburg, Kohlentwiete 4-6, 22761 Hamburg. Geschäftsanschrift: Kohlentwiete 4-6, 22761 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Birr, Joachim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"Büro und Co.!" Bürobedarf Mecklenburg GmbH, Hamburg, (Kohlentwiete 4-6, 22761 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der ZWM Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 3053) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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