Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura:
Radewaldt, Robin Dominik, Friedberg (Hessen),
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Conradi, Joachim, Gernsheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.11.2024
Hecht
b)
Fall 6 |
HRB 93532:Carolinum Zahnärztliches Universitätsinstitut gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main.Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Dr. Dr. Sader, Robert Alexander, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Ebsen, Ingwer, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schubert-Zsilavecz, Manfred, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.
Carolinum Zahnärztliches Universitätsinstitut gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Conradi, Joachim, Gernsheim, * ‒.‒.‒‒.
Carolinum Zahnärztliches Universitätsinstitut gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Der Betrieb der Forschung und Lehre der Zahnmedizin einschließlich der dazu gehörenden poliklinischen Versorgung wird nach der Übertragung aller dazu gehörenden Rechte und Pflichten durch den Übertragungsvertrag vom 9. Februar 2012 auf die gemeinnützige GmbH im Zusammenwirken mit der Funktionseinheit Zahn- Mund- und Kieferheilkunde des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität unter Verwendung des Namens "Carolinum" fortgeführt. Dieses im Rahmen des Hochschulrechts in der Gesamtverantwortung der Universität betriebene Carolinum dient a) der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, b) der Förderung der Wissenschaft und Forschung, c) der Förderung der Berufsbildung. 2. Die vorstehenden Zwecke sollen unter anderem durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden (beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung): -die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der Zahnheilkunde an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, -die Weiterbildung von approbierten Zahnärzten, -klinische- und Grundlagenforschung im Bereich der Zahnmedizin, -der unentgeltlichen Beratung und Behandlung bedürftiger Personen, soweit ihre Zahnbehandlung nicht anderweitig gewährleistet ist.
Carolinum Zahnärztliches Universitätsinstitut gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Senckenberganlage 31, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Gottschalk, Holger, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Ebsen, Ingwer, Mainz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Conradi, Joachim, Gernsheim, * ‒.‒.‒‒.
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