Carrée GmbH, Alpen, Brückstraße 10, 46509 Xanten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AMOR GmbH am 10.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Carrée GmbH, Alpen, Brückstraße 10, 46509 Xanten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2012 in Verbindung mit der Ergänzung vom 24.08.2012 sowie nach Maßgabe der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 16.07.2012 und 24.08.2012 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2012 und 24.08.2012 mit der AMOR GmbH mit Sitz in Obertshausen (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 42412) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carrée GmbH, Alpen, Schulstraße 53a, 46519 Alpen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Brückstraße 10, 46509 Xanten.