HRB 201629: Carsten Rost Malerei GmbH, Harsefeld, Hoopweg 17, 21698 Harsefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
HRB 201629: Carsten Rost Malerei GmbH, Harsefeld, Hoopweg 17, 21698 Harsefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Geschäftsjahr) und 12 (Dauer der Gesellschaft) beschlossen.
Carsten Rost Malerei GmbH, Harsefeld, Grashofweg 29, 21698 Harsefeld. Neue Geschäftsanschrift: Hoopweg 17, 21698 Harsefeld.
Carsten Rost Malerei GmbH, Harsefeld, Grashofweg 29, 21698 Harsefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2008. Geschäftsanschrift: Grashofweg 29, 21698 Harsefeld. Das Betreiben eines Malereigeschäfts. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Rost, Carsten, Harsefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens Malerei Carsten Rost e. K. mit Sitz in Harsefeld (AG Tostedt HRA 200896) in Gesamtheit mit Ausnahme zweier Darlehen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.04.2008 mit Nachträgen vom 20.05.2008 und 29.09.2008. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.