HRB 8160: Casablanca Gastronomie, Betriebs- und Einrichtungs- GmbH, Aachen (Pontstr. 101-105, 52062 Aachen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 8160: Casablanca Gastronomie, Betriebs- und Einrichtungs- GmbH, Aachen (Pontstr. 101-105, 52062 Aachen Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, weil das Finanzamt mit Schreiben vom 14.02.2017 Umstände mitgeteilt hat, aufgrund derer das Gericht davon überzeugt ist, dass die Gesellschaft vollständig vermögenslos ist. Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Casablanca Gastronomie, Betriebs- und Einrichtungs- GmbH, Aachen (Pontstr. 101-105, 52062 Aachen). Die Gesellschaft ist durch gerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrages aufgelöst; § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG.
Casablanca Gastronomie, Betriebs- und Einrichtungs- GmbH, Aachen (Pontstr. 101-105, 52062 Aachen).Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.