HRB 137811 B: Caseking GmbH, Berlin, Gaußstr. 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014; 05.11.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.06.2014 und vom 05.11.2014 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Caseking Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 157289 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 137811 B: Firma / Name vormals: Caseking Holding GmbH, Berlin, Gaußstr. 1, 10589 Berlin. Firma: Caseking GmbH; Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens (soweit dies keiner behördlichen Genehmigung oder Zulassung bedarf), namentlich der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmen sowie Großhandel mit EDV-Zubehör sowie lm- und Export von EDV-Zubehör aller Art. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand).
HRB 137811 B: Caseking GmbH, Berlin, Gaußstr. 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Caseking GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 101914 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 101914 B: Caseking GmbH, Berlin, Gaußstraße 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Caseking Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 137811 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Der mit der Caseking Holding GmbH (vormals: AF Gaming GmbH) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 137811 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 24.02.2011 ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 101914 B: Caseking GmbH, Berlin, Gaußstraße 1, 10589 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere abgeändert in § 3 (Stammkapital - redaktionell).
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen