HRB 10671: Cash-Juweliere GmbH, Würzburg, Katharinengasse 5, 97070 Würzburg. Die Ternes & Tönnies Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 11433), die August Metzger GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 13303), die Goldpartner Edelmetalle Nr. 1 UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 11140), die Cash Edelmetalle Nr. 1 UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 10947) und die Goldbörse Edelmetalle Nr. 1 UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 14899) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10671: Cash-Juweliere GmbH, Würzburg, Katharinengasse 5, 97070 Würzburg. Die Korn GmbH Uhrmacher- und Goldschmiedebedarf, Großhandel mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 25465) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10671: Cash-Juweliere GmbH, Würzburg, Katharinengasse 5, 97070 Würzburg. Die HT Goldkauf GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 10620) und die Fair Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 10755) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10671: Cash-Juweliere GmbH, Würzburg, Werner-von-Siemens-Straße 5, 97076 Würzburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Katharinengasse 5, 97070 Würzburg.
Cash-Juweliere GmbH, Würzburg, Werner-von-Siemens-Straße 5, 97076 Würzburg. Die Stallmann Schmuckhandelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 110167) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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