Cash24 GmbH, Neuried, (Badstr. 12, 77743 Neuried).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 31.08.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Cash24 GmbH, Neuried, (Badstr. 12, 77743 Neuried).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DirectMail Versand-Service GmbH", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRB 700421) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.