HRB 14220: Cassalla GmbH, Kassel, Falderbaumstraße 25, 34123 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 9 (Gewinnverteilung) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Fetzer, Uwe, Buseck, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Cassalla GmbH, Kassel (Falderbaumstraße 25, 34123 Kassel). Die Gesellschafterversammlungen vom 17.11.2007 und 13.02.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Gewinnverteilung) beschlossen.
Cassalla GmbH, Kassel (Falderbaumstraße 25, 34123 Kassel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006. Das Stammkapital der Gesellschaft wird durch Aufspaltung aus der Wagener u. Fetzer GmbH & Co. KG in Kassel (HRA 9824 des Amtsgerichts Kassel) gemäß §§ 1 Absatz 1 Ziffer 1, 123 Absatz 1 Ziffer 2 des Umwandlungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 gebildet. Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen gleich welcher Rechtsform und deren Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Günther, Bernd, Ahnatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Wagener u. Fetzer GmbH & Co. KG (HRA 9824 des Amtsgerichts Kassel) vom 18.12.2006 hat sich diese Firma durch Formwechsel in eine GmbH umgewandelt. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2007 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 14 (Kosten) geändert. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Die Stammeinlagen der Gesellschafter sind dadurch geleistet, dass der Formwechselnde Rechtsträger als Träger des Gesellschaftsvermögens in der durch den Umwandlungsbeschluss bestimmenden Rechtsform weiter bestehen bleibt.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 133 Absatz 4 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..