Castrol Industrie GmbH, Mönchengladbach (Erkelenzer Straße 20, 41179 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche BP Aktiengesellschaft, Hamburg, am 08.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Castrol Industrie GmbH, Mönchengladbach (Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Deutsche BP Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HR B 8243) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.