Die Catella Real Estate AG aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 169051 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.01.2007 hat die Catella Real Estate AG ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB. b) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 lit. a), b), d), e), f) und g) KAGB genannten Vermögensgegenstände sowie unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne des § 284 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB, wobei Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 lit. a) KAGB nur erworben werden dürfen, soweit es sich um festverzinsliche Wertpapiere handelt; bb) als Liquiditätsanlage Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 1-5 KAGB - mit Ausnahme von Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB, die nicht festverzinslich sind, und mit Ausnahme von Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit jeweils die dort genannte Grenze von jeweils 5% des Wertes des jeweiligen Sondervermögens überschritten werden würde - sowie Derivate zu Absicherungszwecken nach § 253 Abs. 1 Nr. 6 KAGB. c) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; cc) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß § 193 bis § 195 KAGB; dd) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß lit. c) erworben werden; Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen nur zur Absicherung von im geschlossenen inländischen Publikums-AIF gehaltenen Vermögensgegenständen gegen einen Wertverlust getätigt werden. d) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in die in vorstehendem lit. c) genannten Vermögensgegenstände investieren; (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten, inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG sind, jedoch nur insoweit als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; c) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in Ziffer (2) und (3) sowie in dieser Ziffer (4) genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 2.500.000,00 EUR. Die Catella Real Estate AG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).