Catprint Cartoonline GmbH, Langenhagen, Schützenstraße 22, 30853 Langenhagen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CATPRINT MEDIA GmbH am 01.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Catprint Cartoonline GmbH, Langenhagen, Schützenstraße 22, 30853 Langenhagen.Geschäftsanschrift: Schützenstraße 22, 30853 Langenhagen. Prokura erloschen: Heinrichs, Nicola, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2010 mit der CATPRINT MEDIA GmbH mit Sitz in Langenhagen (AG Hannover HRB 56376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.