HRB 206593:Caurus GmbH, Oldenburg, Marie-Curie-Straße 1, 26129 Oldenburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaspersweg 81 A, 26129 Oldenburg.
Caurus GmbH, Oldenburg, Marie-Curie-Str. 1, 26129 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 mit Ergänzung vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 mit Ergänzung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit Ergänzung vom 15.08.2013 mit der Corpora Management GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 206593) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Corpora Management GmbH, Oldenburg, Marie-Curie-Straße 1, 26129 Oldenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hiermit insbesondere Änderungen in § 1 (Firma, Sitz) und damit die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Caurus GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Speicherung von Energie sowie deren Vermarktung; weiterhin die Entwicklung, Planung und Realisierung von Dienstleistungen für Dritte aus den Branchen Handel, Industrie und Dienstleistung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 mit Ergänzung vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 mit Ergänzung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit Ergänzung vom 15.08.2013 mit der Caurus GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 206298) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Caurus GmbH, Oldenburg, Marie-Curie-Str. 1, 26129 Oldenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Corpora Management GmbH in Oldenburg am 20.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Caurus GmbH, Oldenburg, Marie-Curie-Str. 1, 26129 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der rent-a-cio GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 205125) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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