CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.06.2013 im Wege des Formwechsels in die CEWE Stiftung & Co. KGaA mit Sitz in Oldenburg umgewandelt und hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRB 208214) am 01.10.2013 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg. Die Eintragung lfd. Nr. 11 wird wie folgt ergänzt: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2009 ermmächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 27.05.2014 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu 9.590.000 EUR zu erhöhen. Bei Sacheinlagen ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital 2009/ I ). Die Ermächtigung vom 24.06.2004 ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg. Die Hauptversammlung vom 18.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3.1.4 (Hauptversammlung) beschlossen.
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