HRB 49103: Cecil Cycle GmbH, Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.10.2019 wirksam geworden.
HRB 49103: Cecil Cycle GmbH, Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey. Bestellt als Geschäftsführer: Cecil, Steve Wilhelm, Worms, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 49103: Cecil Cycle GmbH, Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2019. Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey. Gegenstand: Der Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör und Sportartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cecil, Yvonne, geb. Pietralla, Worms, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Cecil Cycle e.K. mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz HRA 43526) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.07.2019 sowie 17.09.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2019 und 17.09.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.