HRB 96426:Cedos Verwaltungs GmbH, München, Konrad-Celtis-Str. 30, 81369 München.Die Verschmelzung wurde am 18.08.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht HRB 171687).
HRB 96426:Cedos Verwaltungs GmbH, München, Konrad-Celtis-Str. 30, 81369 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Cempro Holding GmbH mit dem Sitz in Hohenbrunn (Amtsgericht München HRB 171687) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cedos Handels GmbH, München, Konrad-Celtis-Str. 30, 81369 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) sowie 15 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Cedos Verwaltungs GmbH.
Cedos Handels GmbH, München, Konrad-Celtis-Str. 30, 81369 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 30.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 Teile ihres Vermögens zur Neugründung der Cedos Handels 2.0 GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 193921) auf diese übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.