Celikcel GmbH Putzgeschäft, Kleve (Cunostraße 8, 47533 Kleve). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neuen Rechtsträgers (Amtsgericht Kleve, HRA 2971) am 11.09.2006 wirksam geworden.
Celikcel GmbH Putzgeschäft, Kleve (Cunostraße 8, 47533 Kleve). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Arap Celikcel Putzgeschäft e. K. in Kleve fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.