HRA 30591: Cellavita GmbH & Co. KG, Hauenstein, Gartenstraße 10, 76846 Hauenstein. Prokura erloschen: Kölsch, Christoph, Gossersweiler-Stein, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30591: Cellavita GmbH & Co. KG, Hauenstein, Gartenstraße 10, 76846 Hauenstein. Einzelprokura: Kölsch, Christoph, Gossersweiler-Stein, * ‒.‒.‒‒; Peter, Vanessa, Hauenstein, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30702: Cellavita GmbH & Co. KG, Gossersweiler-Stein, Madenburgstraße 23, 76857 Gossersweiler-Stein. Neuer Sitz: Hauenstein. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 10, 76846 Hauenstein. Der Sitz ist nach Hauenstein (jetzt Amtsgericht Zweibrücken HRA 30591) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 30591: Cellavita GmbH & Co. KG, Hauenstein, Gartenstraße 10, 76846 Hauenstein. Kommanditgesellschaft. Sitz von Gossersweiler-Stein verlegt nach Geschäftsanschrift: Gartenstraße 10, 76846 Hauenstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Cellavita Verwaltungs GmbH, Hauenstein (Amtsgericht Zweibrücken HRB 31883).
HRA 30702: Cellavita GmbH & Co. KG, Gossersweiler-Stein, Madenburgstraße 23, 76857 Gossersweiler-Stein. (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Madenburgstraße 23, 76857 Gossersweiler-Stein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Cellavita Verwaltungs GmbH, Gossersweiler-Stein (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32238). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Cellavita GmbH, Gossersweiler-Stein (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31513) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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