HRB 715341: Cellzome GmbH, Heidelberg, Meyerhofstr. 1, 69117 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erforschung von Proteinkomplexen zum Zwecke der Identifizierung von Zielproteinen (Targets), der Entwicklung pharmazeutischer Produkte, von Diagnoseverfahren oder Impfstoffen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, zur Errichtung von Forschungseinrichtungen als Generalunternehmer tätig zu werden. Die Gesellschaft darf auch als reine Holding-Gesellschaft fungieren.
HRB 715341:Cellzome GmbH, Heidelberg, Meyerhofstr. 1, 69117 Heidelberg.Prokura erloschen: Reinhard, Markus, Sandhausen, * ‒.‒.‒‒.
Cellzome GmbH, Heidelberg, Meyerhofstr. 1, 69117 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2012 und 04.09.2012. Geschäftsanschrift: Meyerhofstr. 1, 69117 Heidelberg. Gegenstand: Die Erforschung von Proteinkomplexen zum Zwecke der Identifizierung von Zielproteinen ("Targets"), der Entwicklung pharmazeutischer Produkte, von Diagnoseverfahren oder Impfstoffen. Die Gesellschaft darf auch als reine Holding-Gesellschaft fungieren. Stammkapital: 309.679,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Neubauer, Gitte, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Bantscheff, Marcus, Dielheim, * ‒.‒.‒‒; Dr. Drewes, Gerard, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Reinhard, Markus, Sandhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Cellzome AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337016) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.