HRB 100458 B: Cenes IT Service GmbH, Berlin, Am Borsigturm 13, 13507 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Borsigturm 13, 13507 Berlin
Cenes IT Service GmbH, Berlin, Berliner Straße 5, 13467 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Berliner Straße 5, 13467 Berlin.
Cenes IT Service GmbH, Berlin(Am Borsigturm 53, 13507 Berlin). Firma: Cenes IT Service GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Entwicklung, Vorbereitung und Fertigung von Rechneranlagen, Software und der Zubehör für eigene und fremde Rechnung; der Handel mit derartigen Halb- und Fertigprodukten und damit zusammengehörendem Zubehör; die Anmeldung, Haltung und Vergabe von Lizenzen und Patenten zu den vorstehend genannten Produkten; die Planung, Durchführung und Abwicklung von Projekten und die Organisationsberatung und die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes. Stamm- bzw. Grundkapital: 200.150 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Nitschke, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Lehnitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.08.2005;11.01.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit Cenes Data GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 54800 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.08.2005;11.01.2006 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..