Centauri Holding GmbH, Erlangen (Nägelsbachstr. 49 c, 91052 Erlangen). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Centauri Holding GmbH, Erlangen (Nägelsbachstr. 49 c, 91052 ErlangenDer Widerspruch vom 25.02.201 gegen die Ankündigung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG wurde mit Beschluss vom 14.04.2011 zurückgewiesen.
Centauri Holding GmbH, Erlangen (Nägelsbachstr. 49 c, 91052 Erlangen). In der Handelsregistersache ergeht folgender Beschluss: Der Widerspruch vom 25.02.2011 gegen Ankündigung der Löschung wird zurückgewiesen.Gründe:Das zuständige Finanzamt Erlangen hat am 10.11.2010 Antrag auf Löschung der GmbH gestellt. Nachdem am 25.02.2011 ein Schreiben, das u.U. vom Geschäftsführer Herrn Daskaya herrührt und als Widerspruch ausgelegt werden kann, bei Gericht einging, beantragte das Finanzamt am 17.03.2011, den Widerspruch zurückzuweisen.Aus den Ausführungen des Finanzamts ergibt sich, dass für die Jahre ab 2006 keine Steuererklärungen abgegeben wurden und die Schätzbescheide unter der angegebenen Anschrift nicht zugestellt werden konnten. Auch wenn der Vortrag im Schreiben vom 25.02.2011 hinsichtlich der Beschlagnahme der Geschäftsunterlagen durch das Finanzamt Nürnberg-Süd zutreffen sollte, befreit dies die Gesellschaft nicht von der Pflicht, Steuererklärungen abzugeben, vor allem da nicht vorgetragen ist, dass sich der jetzige Geschäftsführer, der seit dem 07.12.2006 im Handelsregister eingetragen ist, um die Erlangung von Kopien der Unterlagen vom Finanzamt oder vom früheren Geschäftsführer bemüht hat. Der Umstand, dass die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt werden, rechtfertigt den Schluss auf die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft, die seit 2006 die an sie gerichteten Kostenrechnungen nicht mehr bezahlt (Mitteilung über die Niederschlagung Bl. 45, 46 d. A.), an die nicht mehr zugestellt werden kann (Bl. 50, 51, 53 ff., 63 d. A.) und die trotz mehrfacher Aufforderung mit Zwangsgeldverhängung (Bl. 65 d.A.) nicht in der Lage war, eine zutreffende Geschäftsanschrift anzumelden.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat unter Angabe des Geschäftszeichens beim Amtsgericht Fürth, Alexanderstr. 24, 90762 Fürth schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten.
Centauri Holding GmbH, Erlangen (Nägelsbachstr. 49 c, 91052 Erlangen).Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Centauri Holding GmbH, Erlangen (Frauenweiher 55, 91058 Erlangen). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Demir, Yaver, Neustadt a.d. Aisch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Daskaya, Eyüp, Istanbul/Türkei, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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