HRA 6434:Center Haus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) + Co. Immobilien KG, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorfer Str. 18, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Center Haus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) + Co. Immobilien KG, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorfer Str. 18, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Eingetreten: Liquidator: Meindl, Armin, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Koch, Volker, Rückersdorf, * ‒.‒.‒‒; Schenkl, Horst, Rückersdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Center Haus GmbH + Co. Immobilien KG, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorfer Str. 18, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz.Firma geändert, nun: Center Haus Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) + Co. Immobilien KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Hermes-Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nürnberg (AG Nürnberg HR B 1036).
Center Haus GmbH + Co. Immobilien KG, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorfer Str. 18, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz.Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: A. MEINDL Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Röthenbach a.d. Pegnitz (AG Nürnberg HRB 25643).
Center Haus GmbH + Co. Immobilien KG, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorfer Str. 18, 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Koch, Volker, Rückersdorf, * ‒.‒.‒‒; Schenkl, Horst, Rückersdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Hermes Bau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Röthenbach a.d. Pegnitz (Amtsgericht Nürnberg HRA 5647) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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