HRB 128986: Center-Food-Concept GmbH, Hamburg, Bürgermeister-Reichel-Straße 22 a, 21218 Seevetal. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Burghard, René, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 128986: Center-Food-Concept GmbH, Hamburg, Auf der Jahnhöhe 31, 21075 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Reichel-Straße 22 a, 21218 Seevetal. Prokura erloschen Burghard, Marta, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Center-Food-Concept GmbH, Hamburg, Auf der Jahnhöhe 31, 21075 Hamburg. Einzelprokura: Burghard, Marta, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Center-Food-Concept GmbH, Hamburg, Auf der Jahnhöhe 31, 21075 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Auf der Jahnhöhe 31, 21075 Hamburg. Gegenstand: der Handel mit Lebensmittel, insbesondere mit Eis als Franchisenehmer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Burghard, René, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Burghard, René, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma CFC Center-Food-Concept e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 116436) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2013. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.09.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.