Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
11.03.2024
Wollmann
b)
Fall 13 |
HRB 4068: CentiniWelt Warenhandels GmbH, Runkel-Dehrn, Schloßstraße 24, 65594 Runkel-Dehrn. Nicht mehr Geschäftsführer: Ungänz, Werner Roland, Miehlen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4068: CentiniWelt Warenhandels GmbH, Runkel-Dehrn, Schloßstraße 24, 65594 Runkel-Dehrn. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Zeiler, Andreas, Gaudernbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4068: CentiniWelt Warenhandels GmbH, Runkel-Dehrn, Gewerbestraße 2, 65594 Runkel-Dehrn. Geschäftsanschrift: Schloßstraße 24, 65594 Runkel-Dehrn.
HRB 4068:CentiniWelt Warenhandels GmbH, Runkel-Dehrn, Gewerbestraße 2, 65594 Runkel-Dehrn.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MAGNET Gesellschaft für Sonderverkäufe mbH mit Sitz in Runkel (Amtsgericht Limburg; HRB 4030) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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