Centralmarkt Rheinland eG, Bornheim (Raiffeisenstr. 10, 53332 Bornheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NBV/UGA/Centralmarkt e.G. am 10.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Centralmarkt Rheinland eG, Bornheim (Raiffeisenstr. 10, 53332 Bornheim). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 07.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2005 mit der NBV/UGA/Centralmarkt eG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, GnR 139) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Centralmarkt Rheinland eG, Bornheim (Raiffeisenstr. 10, 53332 Bornheim). Nach Änderung der konkreten Vertretungsregel: Vorstand: Schmidt, Henning, Kolkhagen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Centralmarkt Rheinland eG, Bornheim (Raiffeisenstr. 10, 53332 Bornheim). Nicht mehr Vorstand: Hüge, Ralf, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Nunmehr Vorstand: Schmidt, Henning, Barnstedt, * ‒.‒.‒‒.