Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
c)
Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung;
b) die Förderung des Umwelt-
schutzes, einschließlich des Kli-
maschutzes;
c) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens;
d) die Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit;
e) die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern.
Die Satzungszwecke werden ins-
besondere verwirklicht durch
a) Die Konzeption und Durchfüh-
rung von Forschungsvorhaben,
Veröffentlichungen, Tagungen,
Konferenzen und wissenschaftli-
chen Austauschforen für Exper-
ten aus dem In- und Ausland zum
Thema Feministische Außenpoli-
tik, einschließlich feministischer
Perspektiven auf die Entwick-
lungszusammenarbeit und den in-
ternationalen Umwelt- und Kli-
maschutz; soweit in diesem Zu-
sammenhang Stipendien vergeben
werden, sind diese in geeigneter
Weise öffentlich auszuschreiben
und nach transparenten Kriterien
zu vergeben; Forschungsergebnis-
se sind zeitnah zu veröffentlichen.
b) Die Initiierung und Durchfüh-
rung von Maßnahmen (wie etwa
Workshops, Tagungen, Veröffent-
lichungen in Wort, Bild oder an-
derer Form sowie das Halten von
Vorträgen und Präsentationen im
In- und Ausland), die das öffent-
liche Bewusstsein für die Inhalte
feministischer Außen-, Entwick-
lungs- und internationaler Kli-
mapolitik und die Bedeutung ei-
ner auf die Gleichberechtigung
von Männern und Frauen und die
menschliche Sicherheit zentrier-
ten Außen- und Sicherheitspolitik
schaffen und schärfen, sowie zur
Aufklärung von Entscheidungsträ-
gern zu diesen Themen.
c) Die Anregung und inhaltliche
Vertiefung der gesellschaftlichen
Diskussion zum Thema Klima-
und Umweltschutz im globalen
Kontext durch Veranstaltungen,
Veröffentlichungen, Auftritte und
die Schaffung medialer Formate
zum Austausch von Erkenntnissen
und Lösungsansätzen.
d) Die kritische Beobachtung und
mediale Würdigung aktueller au-
ßen-, entwicklungs-, klima- und
sicherheitspolitischer Maßnahmen
und Entscheidungen unter der
Perspektive, inwieweit sie mit den
Grundsätzen und Inhalten einer
feministischen Außenpolitik über-
einstimmen, mit dem Ziel, dass
solche Entscheidungen zuneh-
mend mit Blick auf die Gleich-
berechtigung von Männern und
Frauen und die Bedürfnisse der
lokalen Gemeinschaften in den
Zielländern getroffen werden;
e) Veröffentlichungen und ande-
re mediale Formate, die traditio-
nell unterrepräsentierte Stimmen
in der Außen-, Sicherheits-, Um-
welt- und Entwicklungspolitik,
insbesondere Akteure aus Ent-
wicklungsländern und Konfliktre-
gionen, amplifizieren und diesen
Stimmen in der Öffentlichkeit und
bei Entscheidungsträgern Gehör
verschaffen.
2.4 Zur Erfüllung aller ihrer in
Absatz 2 genannten Zwecke darf
die Gesellschaft mit anderen steu-
erbegünstigten Körperschaften
oder juristischen Personen des öf-
fentlichen Rechts durch gemein-
same Projekte im Sinne von § 58
Nrn. 3 bis 5 AO zusammenarbei-
ten oder diesen gemäß § 58 Nr. 2
AO Mittel zuwenden. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 20.10.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gesellschaftszweck,
Gegenstand). |
a)
25.10.2022
Dr. Lehmann |
HRB 196999 B: Centre for Feminist Foreign Policy gGmbH, Berlin, Langenscheidtstraße 12 B, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Langenscheidtstraße 12 B, 10827 Berlin
HRB 196999 B: Centre for Feminist Foreign Policy gGmbH, Berlin, Sparrstraße 3 a, 13353 Berlin. Gegenstand: 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; d) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. 2.3 Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) Die Konzeption und Durchführung von Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen, Tagungen, Konferenzen und wissenschaftlichen Austauschforen für Experten aus dem In- und Ausland zum Thema Feministische Außenpolitik; soweit in diesem Zusammenhang Stipendien vergeben werden, sind diese in geeigneter Weise öffentlich auszuschreiben und nach transparenten Kriterien zu vergeben; Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen. b) Die Initiierung und Durchführung von Maßnahmen (wie etwa Workshops, Tagungen, Veröffentlichungen in Wort, Bild oder anderer Form sowie das Halten von Vorträgen und Präsentationen im In- und Ausland), die das öffentliche Bewusstsein für die Inhalte feministischer Außenpolitik und die Bedeutung einer auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und die menschliche Sicherheit zentrierten Außen- und Sicherheitspolitik schaffen und schärfen sowie zur Aufklärung von Entscheidungsträgern zu diesen Themen. c) Die kritische Beobachtung und mediale Würdigung aktueller außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitischer Maßnahmen und Entscheidungen unter der Perspektive, inwieweit sie mit den Grundsätzen und Inhalten einer feministischen Außenpolitik übereinstimmen, mit dem Ziel, dass solche Entscheidungen zunehmend mit Blick auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften in den Zielländern getroffen werden. d) Veröffentlichungen und andere mediale Formate, die traditionell unterrepräsentierte Stimmen in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, insbesondere Akteure aus Entwicklungsländern und Konfliktregionen, amplifizieren und diesen Stimmen in der Öffentlichkeit und bei Entscheidungsträgern Gehör verschaffen. 2.4 Zur Erfüllung aller ihrer in Absatz 2 genannten Zwecke darf die Gesellschaft mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch gemeinsame Projekte im Sinne von § 58 Nrn. 3 bis 5 AO zusammenarbeiten oder diesen gemäß § 58 Nr. 2 AO Mittel zuwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 196999 B: Centre for Feminist Foreign Policy gGmbH, Berlin, Sparrstraße 3 a, 13353 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019 ist die Satzung der Gesellschaft geändert: § 4 Abs. 5 (Vinkulierung) ist ersatzlos gestrichen, § 7a (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) und § 7b (Hinauskündigungsklausel) sind neu eingefügt..
HRB 196999 B: Centre for Feminist Foreign Policy gGmbH, Berlin, Sparrstraße 3 a, 13353 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019 ist die Satzung der Gesellschaft geändert: § 4 Abs. 5 (Vinkulierung) ist ersatzlos gestrichen, § 7a (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) und § 7b (Hinauskündigungsklausel) sind neu eingefügt..
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