Centrum Lübeck Breite Straße 36 - 42 GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 8 a, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Centrum Grundstücksgesellschaft mbH am 06.09.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Centrum Lübeck Breite Straße 36 - 42 GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 8 a, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 mit der Centrum Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44568) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Centrum Lübeck Breite Straße 36 - 42 GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 8 a, 40221 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2006. Gegenstand: Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von eigenen und fremden Grundstücken in Lübeck sowie die Projektentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Reppegather, Uwe, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.