Centrum Projektentwicklungs GmbH, Düsseldorf (Kaistrasse 8 A, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden R+V Lebensversicherung AG am 21.12.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Centrum Projektentwicklungs GmbH, Düsseldorf (Kaistrasse 8 A, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie de Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 mit der R+V Lebensversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 7629) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
Centrum Projektentwicklungs GmbH, Düsseldorf (Kaistrasse 8 A, 40221 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Reppegather, Uwe, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒.
Centrum Projektentwicklungs GmbH, Düsseldorf (Kaistr. 8 a, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und damit der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue allg. Vertretungsregelung: 1. Solange Uwe Reppegather, * ‒.‒.‒‒, einer der Geschäftsführer ist, wird die Gesellschaft durch ihn gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer vertreten. 2. Ist Uwe Reppegather, * ‒.‒.‒‒, nicht Geschäftsführer und ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser einzige Geschäftsführer die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. 3. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Dietmar, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒; Königstein, Markus, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒; Dr. Meißner, Reinhard Wolfgang, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Reppegather, Uwe, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.