HRB 134490: Cents make Sense gemeinnützige GmbH, Hamburg, Corneliusstraße 5, c/o Herr Norbert Nitschke, 22607 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 134490: Cents make Sense gemeinnützige GmbH, Hamburg, Luruper Chaussee 125 Haus 8 Süd, 22761 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Corneliusstraße 5, c/o Herr Norbert Nitschke, 22607 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Liquidator: Nitschke, Norbert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 134490:Cents make Sense gemeinnützige GmbH, Hamburg, Luruper Chaussee 125 Haus 8 Süd, 22761 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2014. Geschäftsanschrift: Luruper Chaussee 125 Haus 8 Süd, 22761 Hamburg. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, Umweltschutz, Küstenschutz und Hochwasserschutz, Wohlfahrtswesen, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, des Suchdienstes für Vermisste, Rettung aus Lebensgefahr, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Kriminalprävention, Sport, des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetztes, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts für die in Satz 1 genannten Zwecke. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke. Hierzu überzeugt die Gesellschaft unter dem Begriff "Cents make Sense" Arbeitnehmer davon, die Centbeträge ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung für gemeinnützige oder mildtätige Projekte zu spenden. Dazu trifft die Gesellschaft Vereinbarungen mit den Arbeitgebern, die die Spenden ihrer Arbeitnehmer sammeln und der Gesellschaft innerhalb der im Rahmen der Vereinbarungen festgelegter Fristen zur Verfügung stellten. Die Gesellschaft verpflichtet sich, erhaltene Spendenbeträge an ausgewählte gemeinnützige und mildtätige Projekte weiterzuleiten. Die Höhe der erhaltenen Spende und die geförderten Projekte sollen zu jeder Zeit auf der Internetpräsenz von "Cents make Sense" einsehbar sein. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigenZuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Finanzbehörde nicht berühren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Nitschke, Norbert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.