CeramTec AG Innovative Ceramic Engineering, Plochingen (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.11.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
CeramTec AG Innovative Ceramic Engineering, Plochingen (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 mit der Aktiengesellschaft "CeramTec AG", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81756) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CeramTec AG Innovative Ceramic Engineering, Plochingen (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GVV Verwaltungsgesellschaft mbH", Wilhermsdorf (Amtsgericht Fürth HRB 9685) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CeramTec AG Innovative Ceramic Engineering, Plochingen (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen).Die Gesellschaft hat am 02.08.2007 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "GVV Verwatungsgesellschaft mbH", Wilhelmsdorf (Amtsgericht Fürth HRB 9685) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
CeramTec AG Innovative Ceramic Engineering, Plochingen (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen).Die Gesellschaft hat am 19.07.2007 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Rockwood Specialities Group CeramTec GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57347) ) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
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