HRA 3780: Cermak GmbH & Co. KG, Auerbach i.d.OPf., Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach i.d.OPf.. Die Cermak Reisen UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Auerbach (Amtsgericht Amberg HRB 4470) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3780: Cermak GmbH & Co. KG, Auerbach i.d.OPf., Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach i.d.OPf.. Personendaten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura: Cermak, Brigitte, Auerbach i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒.
HRA 3780: Cermak GmbH & Co. KG, Auerbach i.d.OPf., Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach i.d.OPf.. Einzelprokura: Cermak, Brigitte, Auerbach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3780: Cermak GmbH & Co. KG, Auerbach, Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach. Sitz berichtigt, nun: Auerbach i.d.OPf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach i.d.OPf.
HRA 3780: Cermak GmbH & Co. KG, Auerbach i.d.OPf., Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach i.d.OPf.. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung als Gesamtheit mit allen Aktiven und Passiven gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.08.2019 und Nachtrag vom 19.11.2019 sowie Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 und vom 19.11.2019 das unter der Firma Cermak Omnibusunternehmen und Reisebüro e.K. mit Niederlassung in Auerbach i.d.OPf. (Amtsgericht Amberg HRA 1047) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Cermak, Günther, Auerbach i.d. OPf., * ‒.‒.‒‒ übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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