HRB 765178: Cetonis GmbH, Stuttgart, Reutlinger Straße 30, 70597 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Cetonis Software GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 761360) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 765178: Cetonis GmbH, Stuttgart, Vaihinger Str. 5, 70567 Stuttgart. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Reutlinger Straße 30, 70597 Stuttgart.
HRB 765178: Cetonis GmbH, Stuttgart, Vaihinger Str. 5, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018. Geschäftsanschrift: Vaihinger Str. 5, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Die Herstellung und kaufmännische Verwertung von Datenverarbeitungslösungen einschließlich der Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Unternehmensberatungsleistungen insbesondere im Bereich der Prozessoptimierung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Dannhorn, Wolfgang, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Cetonis AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 749478) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 749478: Cetonis AG, Stuttgart, Vaihinger Straße 5, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.03.2018 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Cetonis GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 765178) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 749478: Cetonis AG, Stuttgart, Vaihinger Straße 5, 70567 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dannhorn Software GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 737548) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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