CfC Companion for Companies Verwaltung GmbH, Dortmund (Ruhrallee 9, 44139 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CFC Industrie Beteiligungen GmbH & Co. KGaA am 25.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CfC Companion for Companies Verwaltung GmbH, Dortmund (Ruhrallee 9, 44139 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2006 mit der CFC Industrie Beteiligungen GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19866) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.