HRB 15811: Chéry Textil GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 15811: Chéry Textil GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Chéry Textil GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Dohmen, Vera, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als Liquidator: Dohmen, Vera, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 16. Dezember 2011 aufgelöst.
Chéry Textil GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Zulfaqar, Zarif, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Vera, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Chéry Textil GmbH, Neuss, Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. August 2010. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 8, 41460 Neuss. Gegenstand: Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art, insbesondere mit Textilwaren, sowie deren Im- und Export. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist der Alleingesellschafter zugleich einziger Geschäftsführer, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Geschäftsführer: Zulfaqar, Zarif, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.