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a)
Chariety gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Wissenschaft und Forschung,
d) der Kunst und Kultur,
e) des Sports (Schach gilt als Sport),
f) des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder,
g) des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes,
h) des Wohlfahrtswesens,
i) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
j) des Tierschutzes,
k) der Entwicklungszusammenarbeit,
l) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe,
m) der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern,
n) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke, sowie
o) der selbstlosen Unterstützung von
Personen,
i. die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind oder
ii. deren Bezüge nicht höher sind als das
Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe
im Sinne des § 28 SGB Xll.
3. Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Durchführung von
einer nach den jeweils geltenden
glücksspielrechtlichen Vorgaben der §§ 12
ff. Glücksspielstaatsvertrag 2021
genehmigten Ausspielung mit geringerem
Gefährdungspotential (sog. Soziallotterie)
sowie das Verwalten von Umsätzen, die
nach den maßgeblichen glücksspiel- und
abgabenrechtlichen Vorschriften
gemeinnützigen Zwecken zuzuführen sind.
Der Satzungszweck wird insbesondere
dadurch verwirklicht, dass der Reinertrag
der erlaubten Ausspielung nach den hierfür
maßgeblichen glücksspielrechtlichen,
gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
nur für steuerbegünstigte Zwecke
verwendet werden wird. Konkret wird der
Reinertrag der erlaubten Ausspielung durch
Mittelweitergabe an juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder andere
Körperschaften verwendet, wobei
unbeschränkt oder beschränkt
steuerpflichtige Empfängerkörperschaften
des privaten Rechts selbst steuerbegünstigt
sein müssen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Grimm, Isabelle Janine, Vaale, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2023 mit Änderung vom
05.03.2024 |
a)
26.03.2024
Willamowius
b)
Fall 1 |