Chefbüro Verlag GmbH, Langenhagen (Alt-Godshorn 73, 30855 Langenhagen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Hannover HRA 201053) am 17.06.2008 wirksam geworden.
Chefbüro Verlag GmbH, Langenhagen (Alt-Godshorn 73, 30855 Langenhagen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Burkhardt, Gerda, Hannover, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst bei Eintragung des neugegründeten Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.