Chemnitzer Blumenring-RASCON GmbH Rasen- und Containerdienst, Chemnitz (Am Schnellen Markt 2, 09131 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 03.04.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Chemnitzer Blumenring-RASCON GmbH Rasen- und Containerdienst, Chemnitz (Am Schnellen Markt 2, 09131 Chemnitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.02.2007 mit der Chemnitzer Blumenring e.G. mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, GnR 22) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.