Chemowerk Bayern GmbH Fabrik für Kunststoffbehälter, Schnelldorf, Kappelweg 2, 91625 Schnelldorf.Die Verschmelzung wurde am 19.07.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stuttgart HRB 261479).
Chemowerk Bayern GmbH Fabrik für Kunststoffbehälter, Schnelldorf, Kappelweg 2, 91625 Schnelldorf.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Chemowerk GmbH Fabrik für Behälter und Transportgeräte mit dem Sitz in Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 261479) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.