HRA 55205 B: Cherry Ventures UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Berlin, Linienstraße 214, 10119 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eines Portfolios von Beteiligungen an Venture Capital Unternehmen im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht für Dritte.). Firma: Cherry Ventures UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Linienstraße 214, 10119 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Cherry Ventures Admin UG (haftungsbeschränkt), Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 199027 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Cherry Ventures GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 144757 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 144757 B: Cherry Ventures GmbH, Berlin, Linienstraße 165, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Cherry Ventures UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55205) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 144757 B: Cherry Ventures GmbH, Berlin, Linienstraße 165, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Linienstraße 165, 10115 Berlin
HRB 144757 B: Cherry Ventures GmbH, Berlin, c/o Zieher Business Center, Rosenstraße 2, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Zieher Business Center, Rosenstraße 2, 10178 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schröder, David Immanuel; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung).
HRB 144757 B: Cherry Ventures GmbH, Berlin, c/o David Schröder, Schlegelstraße 9, 10115 Berlin. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Venture-Capital-Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung von Venture-Capital-Fonds bzw. qualifizierten Risikokapitalfonds im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO). Beim Erwerb von anderen Vermögenswerten als qualifizierten Anlagen im Sinne von Artikel 3 e) EuVECA-VO wird die Gesellschaft höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals für den Erwerb solcher Vermögenswerte einsetzen. Dabei wird die 30-Prozent-Schwelle anhand der Beträge berechnet, die nach Abzug aller einschlägigen Kosten für Anlagen zur Verfügung stehen. Kassenbestände und vergleichbare liquide Mittel werden bei der Berechnung dieses Schwellenwerts nicht berücksichtigt, da Kassenbestände und vergleichbare liquide Mittel nicht als Anlagen zu betrachten sind. Die Gesellschaft wird gemäß Artikel 5 Absatz 2 EuVECA-VO auf Ebene des Risikokapitalfonds keine Methoden anwenden, durch die sich das Risiko des Risikokapitalfonds durch Kreditaufnahme, Wertpapieranleihe, Engagements in Derivatepositionen oder auf andere Weise über die Höhe seines zugesagten Kapitals hinaus erhöht. Die Gesellschaft wird gemäß Artikel 5 Absatz 3 EuVECA-VO auf Ebene des Risikokapitalfonds nur dann Darlehen aufnehmen, Schuldtitel begeben oder Garantien stellen, wenn diese Darlehen, Schuldtitel oder Garantien durch nicht eingeforderte Zusagen gedeckt sind. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.01.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
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