Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Bauer, Thomas, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.06.2024
Mörtlbauer-Ruhland |
7 |
a)
Firma geändert, nun:
Medien-Sales Bayern GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2024 hat die
Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. |
a)
16.04.2024
Bloch |
HRB 10202: PNP Sales GmbH, Passau, Medienstraße 5, 94036 Passau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seewald, Mario, Salzweg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10202: PNP Sales GmbH, Passau, Medienstraße 5, 94036 Passau. Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Thomas, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10202: PNP Sales GmbH, Passau, Medienstraße 5, 94036 Passau. Die Presse & Mehr GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 8101) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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