HRB 12424: China Business Service GmbH, Aachen, Reumontstraße 5, 52064 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 12424: China Business Service GmbH, Aachen, Reumontstraße 5, 52064 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, weil das Finanzamt mit Schreiben vom 06.06.2017 Umstände mitgeteilt hat, aufgrund derer das Gericht davon überzeugt sit, dass die Gesellschaft vollständig vermögenslos ist.Es wird dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
China Business Service GmbH, Aachen, (Reumontstr. 5, 52064 Aachen).Das durch das Amtsgericht Aachen am 22.09.2008 eingeleitete Verfahren zur Auflöung der Gesellschaft wegen eines erheblichen Satzungsmangels gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG wegen Sitzaufgabe wird eingestellt.Gründe:Nach der Streichung des § 4a GmbhG a.F. durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zum 01.11.2008 wird durch eine rein tatsächliche Sitzaufgabe kein Satzungsmangel mehr verusacht. Der Sitz der Gesellschaft hängt vielmehr nur noch von der entsprechenden Bestimmung in der Satzung ab. Die Neuregelung des GmbhG enthält für diese Streichung keine Übergangsvorschrift. Deshalb kann nach dem 01.11.2008 keine Auflösung nach § 144a Abs. 1 und 4 FGG mehr erfolgen. Das eingeleitete Auflösungsverfahren war deshalb einzustellen.
China Business Service GmbH, Aachen, (Reumontstr. 5, 52064 Aachen).die Firma China Business Service GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 12424) ist unter der dem Registergericht bekannten Anschrift zwar postalisch noch zu erreichen, hat aber dort nach Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution nur noch einen Briefkasten, aber keine Geschäftsräume. Das Registergericht hat daher davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Aachen aufgegeben hat. Gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Gesellschaftssitz nicht mehr vorhanden ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird daher aufgegeben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung nachzuweisen, dass die Gesellschaft ihren Sitz tatsächlich in Aachen hat, d.h. das dort Geschäftsräume befindlich sind oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.