HRB 39697: Chojecki GmbH, Delitzsch, Freesestraße 2, 04509 Delitzsch. Die Ausgliederung wurde am 18.01.2022 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
HRB 39697: Chojecki GmbH, Delitzsch, Freesestraße 2, 04509 Delitzsch. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes des einzelkaufmännischen Unternehmens Bernd Chojecki e.K. mit Niederlassung in Delitzsch (Amtsgericht HRA 18977) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 17.12.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers.Berichtigung zur Eintragung vom 23.12.2021.
HRB 39697: Chojecki GmbH, Delitzsch, Freesestraße 2, 04509 Delitzsch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2021. Geschäftsanschrift: Freesestraße 2, 04509 Delitzsch. Gegenstand des Unternehmens: ist die Sicherheits- und Kommunikationstechnik, insbesondere der Verkauf, die Installation und die Wartung von Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Nachrichtentechnik, ELA-Video-Anlagen sowie die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und LWL-/Datentechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Chojecki, Bernd, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒; Chojecki, Thomas, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Bernd Chojecki e.K. mit Niederlassung in Delitzsch (Amtsgericht HRA 18977) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 17.12.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.