HRB 92587: Chr. Stöhr Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuberg, Jockelsäckern 2, 63543 Neuberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pauli, Norbert Erwin, Neuberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Pauli, Christian, Neuberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Chr. Stöhr Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (In den Jockelsäckern 2, 63543 Neuberg).Der Sitz ist nach Neuberg (jetzt Amtsgericht Hanau HRB 92587) verlegt.
Chr. Stöhr Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuberg, (Jockelsäckern 2, 63543 Neuberg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.5.1979, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.6.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 18858) nach Neuberg sowie § 3 (Stammkapital) und mit ihr die die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 135,41 EUR beschlossen. Gegenstand: Beförderung von Gütern im Güternahverkehr und im Stückgut-Hausverkehr der Deutschen Bundesbahn sowie die Spedition und die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern und alle damit direk oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Pauli, Norbert Erwin, Neuberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die bisher unter HRA 16866 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragene offene Handelsgesellschaft in Firma Chr. Stöhr Spedition gegr. 1895 durch Gesellschafterbeschluss vom 16.5.1979 nach dem Umwandlungsgesetz vom 6.11.1969 durch Übertragung ihres Vermögens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat.