Christa Zimmermann e.K., Köln (Ehrenstr. 75, 50672 Köln). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.06.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers und der Erklärung der Inhaberin des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2006 sind Teile des Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung ausgegliedert und auf die Firma Bäckerei Zimmermann KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 41 HRA 23968) übertragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50672 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eK