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Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Stolberg (HRB 17147)

Firmendaten

Anschrift
Rainweg 36
52224 Stolberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02408/97500
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.christenserinnen.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2011
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 17147
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH aus Stolberg ist im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 17147 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.09.2011 hat die Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft bietet alten, jungen und kranken Menschen Hilfe und fördert das katholisch religiöse Leben. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Altenheims "Maria im Venn" in Stolberg, b) den Betrieb des Altenheims "Heim des Guten Samaritan" in Stolberg, c) die Unterhaltung von Kapellen in den Altenheimen, d) den Betrieb von Kindergärten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätigt; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im Rahmen des § 58 AO sind zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann sich auch an deren Gesellschaften beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt im Geist des caritativen Auftrags der katholischen Kirche in der Tradition der Ordensgemeinschaft der Christenserinnen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 EUR. Die Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.11.2022)

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Registermeldungen 1

Calendar 17.10.2011
Neueintragung

Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Stolberg, Rainweg 36, 52224 Stolberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2011. Geschäftsanschrift: Rainweg 36, 52224 Stolberg. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft bietet alten, jungen und kranken Menschen Hilfe und fördert das katholisch religiöse Leben. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb des Altenheims "Maria im Venn" in Stolberg, b) den Betrieb des Altenheims "Heim des Guten Samaritan" in Stolberg, c) die Unterhaltung von Kapellen in den Altenheimen, d) den Betrieb von Kindergärten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätigt; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zuwendungen im Rahmen des § 58 AO sind zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann sich auch an deren Gesellschaften beteiligen, die diesen Zwecken dienen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt im Geist des caritativen Auftrags der katholischen Kirche in der Tradition der Ordensgemeinschaft der Christenserinnen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Jankowski, Peter, Jülich, * ‒.‒.‒‒; Renerken, Dirk, Aldenhoven, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

17.10.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Jankowski
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Renerken
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 10.10.2011